Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von
    Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
  2. Ein voller „á la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü oder Büfett vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
  3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
  4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
  5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
  7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
  8. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
  9. Vertragsabschluss, Vertragsabschlüsse kommen in der Regal mündlich zustande. Anzahlungen können unter vorheriger Absprache beider Parteien erhoben werden, Sie betragen dann mindestens 50%. Die Restzahlung wird mit der Abschlussrechnung fällig. Bezahlung am Tag der Leistung werden in bar oder mit EC-Karte beglichen, bei größeren Rechnungsbeträgen (z.B. nach Feierlichkeiten) weisen wir vorsorglich darauf hin, das Kartenlimit von der Bank für die Bezahlung „hochsetzen“ zu lassen. Firmen mit Rechnungsstellung bitten wir um eine vorherige Kostenübernahmebestätigung.
  10. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  11. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 20,00 Euro pro Person und das günstigste Büfett in Ansatz gebracht.
    Rücktrittsfristen:
    -bis 8 Monate kostenfrei
    -bis 4 Monate 50 %
    -ab 1 Monate 80 % der gesamten Kosten der Veranstaltung12. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  12. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.
  13. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
  14. In den Fällen des § 38 Abs.1 und 2 ZPO gilt der Gerichtsstand am Sitz unseres Hauses als vereinbart.

 

———– Quelle: DEHOGA – Hotel- und Gaststättenverband ———–

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ÖFFNUNGSZEITEN

Mi ab 17 Uhr
Do ab 17 Uhr
Fr 11 – 14 Uhr
u. ab 17 Uhr
Sa 11 – 14 Uhr
u. ab 17 Uhr
So 11 – 14 Uhr

Bei Feierlichkeiten Öffnungszeiten nach Absprache.
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